Änderungsprotokoll
Rechtsdaten altern. Auf dieser Seite dokumentieren wir datiert, welche Kernregeln der Bundesländer-Übersicht wir korrigiert haben und warum. Wie die Daten erhoben werden, steht in der Methodik.
Stand: 16 von 16 Kernregeln an der Primärquelle geprüft, letzte Prüfung am 12.08.2026. Fehler gefunden? Eine Mail an [email protected] genügt – belegte Hinweise landen hier im Protokoll.
12.08.2026
Vollprüfung aller 16 Pool-Kernregeln an den Landesrecht-Portalen
Wichtigste Korrektur: Brandenburg stellt Wasserbecken bis 100 m³ frei, wenn sie Nebenanlage zu einem Wohngebäude sind – die zuvor genannte 50-m³-Sondergrenze war überholt. Saarland: Schwimmbecken sind dort ohne Volumengrenze verfahrensfrei (die 100 m³ gehören zur separaten Wasserbecken-Regel). Hessen: Bedingung ergänzt, dass die Verfahrensfreiheit nur bis 2 m Beckentiefe gilt. Dazu Fundstellen-Updates für Hamburg (HBauO-Neuerlass 2025), Thüringen (§ 63 statt § 60), Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Schleswig-Holstein.
12.08.2026
Datenzeilen-Disziplin eingeführt
Jede Bundesland-Zeile führt seitdem das wörtliche Gesetzeszitat, die Fundstelle mit Fassungshinweis, den Link zur Primärquelle und ein Prüfdatum. Der Website-Build bricht automatisch ab, wenn eine Quellen-URL nicht mehr erreichbar ist oder eine Prüfung älter als 12 Monate wird. Die Daten sind als offener Datensatz unter CC BY 4.0 verfügbar.