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Pool-Baugenehmigung in Hessen

Grundlage: Hessische Bauordnung (HBO)

Pool-Baugenehmigung Hessen

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Hessische Bauordnung (HBO). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Hessen regelt die Verfahrensfreiheit in der Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 6.6: Wasserbecken bis 100 m³ Rauminhalt und maximal 2 m Beckentiefe. Bei Tiefen über 1,50 m bis 2 m muss die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit vor Baubeginn bescheinigt sein (Abschnitt IV Nr. 3). Mit dem Baupaket I vom 14.10.2025 wurde die HBO überarbeitet; die 100-m³-Grenze blieb erhalten.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Rauminhalt und maximal 2 m Beckentiefe verfahrensfrei (Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 6.6). Bei mehr als 1,50 m Tiefe ist die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit vor Baubeginn zu bescheinigen (Abschnitt IV Nr. 3).

Abstandsflächen

§ 6 HBO regelt die Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m. Ebenerdige oder eingelassene Becken ohne aufragenden Rand haben keine gebäudegleiche Wirkung und lösen keine Abstandsfläche aus. Aufstellbecken über etwa 1 m Geländehöhe fallen unter § 6 Abs. 8 HBO.

Besonderheiten in Hessen

  • HBO-Novelle 14.10.2025 (Baupaket I): Volumen-Grenze unverändert, aber Umfeld-Paragraphen aktualisiert.
  • Tiefen-Bedingung: Mehr als 2 m Beckentiefe sind nie verfahrensfrei. Zwischen 1,50 m und 2 m braucht es die Unbedenklichkeits-Bescheinigung.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Verfahrensfreiheit greift nicht. Becken nur als Nebenanlage privilegierter Vorhaben möglich.
  • Kurorte und Heilbäder (Bad Homburg, Wiesbaden, Bad Nauheim): Sonderregelungen durch örtliche Gestaltungssatzungen.
  • Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsbereiche: Pool-Einleitung bedarf ggf. Erlaubnis nach Hessischem Wassergesetz.
  • Denkmalschutz (§ 18 HDSchG): Erlaubnispflicht bei Kulturdenkmalen und Denkmalensembles.

Praxisbeispiele

1.

30-m³-Pool im Taunus-Vorort: verfahrensfrei nach Anlage zu § 63 HBO.

2.

Aufstellpool 1,3 m hoch über Gelände, 8 m Durchmesser (ca. 65 m³): zwar unter 100 m³, aber § 6 Abs. 8 HBO kann wegen der gebäudegleichen Wirkung einen 3-m-Abstand verlangen.

3.

Pool auf einem Grundstück im Außenbereich bei Wetzlar: nicht verfahrensfrei, Bauantrag und Einzelfallprüfung nach § 35 BauGB nötig.

Häufige Fehler vermeiden

Baupaket I missverstanden: Die 100-m³-Grenze wurde nicht aufgehoben, nur die Umfeld-Vorschriften angepasst.

Überdachte Terrassen mitgerechnet: Überdachungen haben eine eigene Freigrenze und zählen nicht zum Pool-Volumen.

Wasserschutzgebiet-Einleitung nicht abgestimmt: Chlorhaltiges Poolwasser in Trinkwasserschutzgebiete einzuleiten ist nicht zulässig.

Beckentiefe ignoriert: Die 100 m³ gelten nur bis 2 m Tiefe. Ein 2,20 m tiefes Becken ist auch mit 60 m³ genehmigungspflichtig.

Empfehlung

Beckenvolumen mit dem Bauamt abgleichen, bei Aufstellbecken die Höhe messen und bei Lage in Kurorten die örtliche Satzung einsehen. Für die Einleitung von Poolwasser die untere Wasserbehörde anfragen.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Volumen ist ein Pool in Hessen verfahrensfrei?

Bis 100 m³ Beckeninhalt nach Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt 6 Nr. 6.6. Das gilt im Innenbereich; der Außenbereich ist ausgenommen.

Was hat sich durch das Baupaket I 2025 geändert?

Das 3. AEnderungsgesetz zur HBO vom 14. Oktober 2025 hat die Umfeld-Vorschriften modernisiert. Der 100-m³-Grenzwert für Schwimmbecken ist unverändert geblieben.

Wann muss ein Pool Abstandsflächen einhalten?

Nur wenn er gebäudegleiche Wirkung hat, etwa als Aufstellbecken über ca. 1 m Geländehöhe oder mit geschlossenem Technikgebäude. Eingelassene Becken sind nach § 6 HBO abstandsflächenfrei.

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