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Pool-Baugenehmigung in Sachsen

Grundlage: Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Pool-Baugenehmigung Sachsen

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Sächsische Bauordnung (SächsBO). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Sachsen regelt die Verfahrensfreiheit in § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a SaechsBO. Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt sind im Innenbereich verfahrensfrei. Das Vierte AEnderungsgesetz zur SaechsBO ist am 19. März 2024 in Kraft getreten; die 100-m³-Grenze für Schwimmbecken blieb unverändert.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a SaechsBO, ausgenommen Außenbereich.

Abstandsflächen

§ 6 SaechsBO regelt die Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit maximal 3 oberirdischen Geschossen gilt pauschal 3 m. Gewerbe- und Industriegebiete: 0,2 H, mindestens 3 m.

Besonderheiten in Sachsen

  • Hochwasserrisikogebiete entlang Elbe, Mulde, Weißeritz: § 74 SaechsWG schreibt besondere Anforderungen vor, teils Bauverbot in festgesetzten UEberschwemmungsgebieten. Besonders in Dresden, Pirna, Grimma, Meissen relevant.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Verfahrensfreiheit entfällt.
  • Denkmalschutz (SaechsDSchG): Erlaubnispflicht bei Kulturdenkmalen und in den geschützten Altstädten (Görlitz, Dresden-Neustadt, Leipzig-Plagwitz).
  • Ehemalige Braunkohle- und Uranbergbau-Gebiete (Lausitz, Erzgebirge): Nachbergbau-Risiken wie Senkungen, Grubenwasseranstieg, Hinterfüllungen.
  • Wasserschutzgebiete Erzgebirge/Vogtland: Einleitung von Poolwasser nur nach Prüfung durch untere Wasserbehörde.

Praxisbeispiele

1.

Gartenpool 25 m³ in Leipzig-Gohlis: verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 6a SaechsBO. Der Mindestabstand 3 m ist auf dem 500-m²-Grundstück einhaltbar.

2.

80-m³-Pool in Dresden-Loschwitz an einem Elbhang: verfahrensfrei nach SaechsBO, aber UEberschwemmungsgebiets-Status prüfen – nach Jahrhunderthochwasser 2002 und 2013 teils Bauverbot.

3.

Pool in einem Bergbaufolge-Gebiet bei Hoyerswerda: verfahrensfrei, Bodengutachten wegen möglicher Braunkohle-Senkungen sinnvoll.

Häufige Fehler vermeiden

UEberschwemmungsgebiet nicht geprüft: § 74 SaechsWG kann den Poolbau auch in festgesetzten Risikogebieten ausschließen.

Denkmalbereichssatzung übersehen: Görlitz oder Dresden haben weitflächige Schutzbereiche, in denen § 61 SaechsBO nicht ausreicht.

Nachbergbau-Risiken ignoriert: Senkungsgebiete in der Lausitz sind auf Karten der LMBV ausgewiesen.

Empfehlung

Vor dem Bau den UEberschwemmungsgebietsstatus beim Landratsamt prüfen, bei Grundstücken in Altstädten die Denkmalbereichssatzung einsehen und in Bergbaufolge-Gebieten ein Bodengutachten einholen.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Volumen ist ein Pool in Sachsen verfahrensfrei?

Bis 100 m³ Beckeninhalt nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a SaechsBO. Das Vierte AEnderungsgesetz vom 19.03.2024 hat die Grenze nicht angetastet.

Darf ich in einem Hochwassergebiet an der Elbe einen Pool bauen?

In festgesetzten UEberschwemmungsgebieten ist Bauen nach § 74 SaechsWG stark eingeschränkt, teils komplett untersagt. Klären Sie das mit der unteren Wasserbehörde.

Was gilt in denkmalgeschützten Altstädten?

Zusätzlich zur SaechsBO greift das SaechsDSchG. In Görlitz, Dresden-Neustadt oder Leipzig können Denkmalbereichssatzungen Pools auch im Garten genehmigungspflichtig machen.

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