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Pool-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

Grundlage: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)

Pool-Baugenehmigung Schleswig-Holstein

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Schleswig-Holstein regelt die Verfahrensfreiheit in § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO SH (aktuelle Fassung vom 20.03.2024, gültig ab 05.07.2024). Schwimmbecken und Naturteiche bis 100 m³ Beckeninhalt sind im Innenbereich verfahrensfrei. Im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO SH. Im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen.

Abstandsflächen

§ 6 LBO SH regelt die Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m. Nach § 6 Abs. 11 LBO SH sind Schwimmbecken in Abstandsflächen grundsätzlich zulässig, solange sie nicht aufragend wie ein Gebäude wirken.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Deich- und Küstenschutz (LWG SH, 7. Teil): Bauen auf, an oder hinter Landesschutzdeichen ist in der Deichschutzzone genehmigungspflichtig bzw. untersagt. Pools im Deichschutzstreifen faktisch ausgeschlossen.
  • Nordseeinseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm: Strenge Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen. Auf Sylt gilt in vielen Gemeinden eine Friesenhaus-Satzung, die Nebenanlagen regelt.
  • Ostseeküste (Fehmarn, Travemünde, Heiligenhafen): Küstenschutzstreifen und FFH-Gebiete.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): 50-m-Nebenanlagen-Regel – ohne Gebäude mit Aufenthaltsräumen in 50 m Entfernung keine Verfahrensfreiheit.
  • Denkmalschutz (DSchG SH): Verfahrensfreiheit entfällt bei Kulturdenkmalen und im Umgebungsschutz.
  • Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH): In Naturschutzgebieten zusätzliche Genehmigung.

Praxisbeispiele

1.

Gartenpool 40 m³ in Kiel-Düsternbrook: verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO SH.

2.

60-m³-Pool auf einem Grundstück in Wenningstedt (Sylt): Friesenhaus-Satzung und Gestaltungssatzung der Gemeinde haben Vorrang; verfahrensfrei reicht nicht.

3.

Pool 30 m³ in Husum hinter einem Landesschutzdeich: im Deichschutzstreifen nach LWG SH nicht zulässig.

Häufige Fehler vermeiden

Inselsatzung ignoriert: Auf Sylt, Föhr und Amrum ist die Gestaltungssatzung strenger als die LBO.

Deichschutzstreifen nicht geprüft: Das Landeswassergesetz SH wirkt parallel zur Bauordnung.

Außenbereich-50-m-Regel übersehen: Ohne ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen in maximal 50 m Entfernung gibt es auf freien Grundstücken keine Verfahrensfreiheit.

Empfehlung

Vor dem Bau auf Inseln die Gemeindesatzung einsehen, bei Ufer- oder Deichnähe den Deichverband und die untere Wasserbehörde einbinden und bei Außenbereichsgrundstücken eine Bauvoranfrage stellen.

Häufige Fragen

Welche Paragraphen-Fassung gilt aktuell?

Die LBO SH wurde am 20.03.2024 geändert, die aktuelle Fassung ist seit 05.07.2024 in Kraft. Schwimmbecken und Naturteiche bis 100 m³ stehen in § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO SH.

Darf ich auf Sylt einen Pool im Garten bauen?

Die LBO SH erlaubt Pools bis 100 m³ verfahrensfrei. Auf Sylt haben Gemeinden wie Kampen, Wenningstedt oder Rantum eigene Gestaltungssatzungen, die Material, Farbe und Nebenanlagen vorgeben. Ohne Satzungs-Check geht es nicht.

Was gilt an Deichen und Küstenschutzstreifen?

Im Deichschutzstreifen nach LWG SH ist Bauen genehmigungspflichtig bzw. untersagt. Die Verfahrensfreiheit der LBO gilt dort nicht.

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